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LAG Hamm, 16.11.2016 - 3 Sa 545/16 |
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- LAG Hamm, 08.11.2018 - 18 Sa 1728/17
Branchenzuschlag für Leiharbeitnehmer in der Metallindustrie
Das Arbeitsgericht hatte die Klage abgewiesen; das Landesarbeitsgericht hatte der Berufung des Klägers zum überwiegenden Teil stattgegeben ( LAG Hamm 16. November 2016 - 3 Sa 545/16 ).Dann trifft die Darlegungslast im Hinblick auf die Frage, welche Arbeitnehmer des Entleiherbetriebes mit dem Leiharbeitnehmer vergleichbar sind, den Verleiher ( so auch LAG Thüringen 26. März 2015 - 3 Sa 200/14; ähnl. LAG Hamm 16. November 2016 - 3 Sa 545/16; LAG Hamm 12. November 2014 - 2 Sa 1571/13; LAG Hamm 28. Juli 2014 - 17 Sa 1479/13 ).
Die Beschränkung des Branchenzuschlages nach § 2 Abs. 4 Satz 1 TV BZ ME kann aber auch konkludent geltend gemacht werden, insbesondere durch eine Aufstellung von Zahlen zum Vergleichsentgelt ( LAG Köln 22. November 2016 - 12 Sa 524/16; LAG Hamm 16. November 2016 - 3 Sa 545/16 ).